Die Förderung für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer beziehungsweise Mieterinnen und Mieter, die die eigenen vier Wände gegen Einbrüche sichern wollen, wird ausgeweitet. Ein Zuschuss kann nun bereits ab einer Investition in Höhe von 500 Euro bei der KfW beantragt werden, bislang lag die Mindestinvestitionssumme bei 2.000 Euro.

Ab dem 21. März werden damit auch kleinere Sicherungsmaßnahmen vom Bundesbauministerium, Bundesinnenministerium und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. Die Höhe des Zuschusses liegt bei 10 Prozent der investierten Mittel und beträgt künftig folglich mindestens 50 Euro. Wie bisher sind bei entsprechend aufwendigen Einbruchschutzmaßnahmen bis zu 1.500 Euro KfW-Zuschuss möglich.

Jeder Mensch sollte sich in seiner Wohnung sicher fühlen. Die große Nachfrage im Jahr 2016 hat gezeigt, dass die Zuschussförderung sehr gut angenommen wird. Daher freue ich mich über die Ausweitung auch bei kleineren Einbruchsschutzmaßnahmen.

Im vergangenen Jahr hat die KfW mehr als 40.000 Förderzuschüsse für Einbruchschutz ausgereicht, mittels derer in rund 50.000 Wohneinheiten verschiedene einbruchhemmende Maßnahmen realisiert wurden. Seit 1.4.2016 können nicht nur Zuschüsse, sondern auch Förderkredite mit günstigen Zinssätzen für Investitionen in den Einbruchschutz beantragt werden.

Hauptsächlich wurden einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren sowie Nachrüstsysteme für Fenster eingebaut. Seit November 2016 können private Bauherren und Mieter online ihren Förderantrag bei der KfW stellen und erhalten in wenigen Augenblicken ihre Förderzusage.