Niedersachsens Ministerpräsident und SPD-Landesvorsitzender Stephan Weil hat sich am Donnerstagmorgen für den Erhalt der Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne im Bauwesen stark gemacht. Während eines gemeinsamen Baustellenbesuchs mit Eckhard Stoermer, Regionalleiter Niedersachsen der IG BAU, in Pattensen betonte Weil, dass die geltende Regelung erhalten bleiben müsse.

Es könne nicht im Interesse des Landes Niedersachsen sein, dass das Lohniveau im Bauwesen nach unten durchgereicht werde, betonte der Ministerpräsident und SPD-Landesvorsitzende Stephan Weil. Im Gegenteil wolle er, dass die geltende Regelung erhalten bleibe: „Ich setze mich dafür ein, dass es auch nächstes Jahr in ganz Deutschland eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung gibt. Falls dies bundesweit nicht gelingt, sorge ich als Ministerpräsident von Niedersachsen dafür, dass wir mit den Tarifpartnern zu einer Einigung kommen und auf Niedersachsens Baustellen nach der niedersächsischen Tariftabelle bezahlt wird.“ Die Tariftreue gehöre in der Baubranche zur guten Tradition. Er habe kein Verständnis dafür, dass dies nun aufgekündigt werden solle. „Zumal es der Baubranche derzeit richtig gut geht“, so Stephan Weil.

Eckhard Stoermer, Regionalleiter Niedersachsen der IG BAU, befürchtet durch das Außerkrafttreten der Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrages zur Regelung der Mindestlöhne im Bauwesen Nachteile für die Beschäftigten der niedersächsischen Baubranche: „Die Sorge, die bei unseren Kollegen vorherrscht, ist, dass wenn wir ab dem 1. Januar 2018 keinen Mindestlohn mehr im Baugewerbe haben, dann greift der gesetzliche Mindestlohn als Auffanglinie. Im Rahmen der Globalisierung hätte das natürlich Auswirkungen auf die hiesigen Baufirmen und Beschäftigten, dass sie kaum noch konkurrenzfähig sind. Das ist ein ganz heißes Eisen für uns. Der Mindestlohn hängt für mich im unmittelbaren Zusammenhang mit dem niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz. Und ich mache mir große Sorgen, was zukünftig bei den Ausschreibungen passiert.“

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrages zur Regelung der Mindestlöhne im Bauwesen tritt zum Ende des Jahres außer Kraft.