Im Rahmen eines Fachgesprächs mit zwanzig Betriebsräten niedersächsischer Krankenhäuser hat Stephan Weil am Dienstagabend in Hannover angekündigt, Personaluntergrenzen für Krankenhäuser gesetzlich festzuschreiben. Im Anschluss an das Gespräch unterzeichnete der Ministerpräsident und SPD-Landesvorsitzende eine Erklärung für mehr Krankenhauspersonal.

Mit der Erklärung erkennt Stephan Weil die angespannte Personalsituation in den Krankenhäusern an, die auch im Bundestagswahlkampf thematisiert wurde. "Patientinnen und Patienten, sowie Angehörige leiden unter diesem Personalmangel. Für die Beschäftigten ist die Belastungsgrenze längst überschritten. Gesetzliche Vorgaben zur Personalmindestausstattung sind erforderlich," so Stephan Weil in der Erklärung. "Verbindliche Vorgaben für die Personalausstattung sind unumgänglich für gute Arbeitsbedingungen und für eine qualitativ gute Patientenversorgung. Wir alle können jederzeit in eine Situation kommen in der wir auf professionelle Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Dazu brauchen wir eine Krankenversorgung ohne Gesundheitsschäden für die Beschäftigten. Arbeit im Krankenhaus muss wieder Freude machen. Das reduziert den Krankenstand, mindert den Fachkräftemangel und kommt den Patientinnen und Patienten sowie ihren Angehörigen zu Gute".

Die Einführung verbindlicher Personalvorgaben für alle Pflegebereiche und eines Systems zur bedarfsgerechten Personalbemessung sei daher überfällig. Verbindliche Personalvorgaben für alle Bereiche im Krankenhaus müssten gesetzlich festgelegt werden. Stephan Weil forderte daher den Bund auf, seine Gesetzgebungskompetenz zu nutzen und die Vorgaben für die Personalausstattung der Krankenhäuser endlich auszuweiten und finanziell auszustatten. Gleichzeitig versprach Stephan Weil, im Rahmen der landesrechtlichen Möglichkeiten aktiv zu werden: "Solange es auf Bundesebene keine entsprechende gesetzliche Regelung gibt, wird eine SPD geführte Landesregierung unter meiner Führung die Möglichkeiten auf Landesebene nutzen und für die überfällige Finanzierung einer besseren Personalausstattung über die GKV eintreten. Und wir werden in diesem Fall im Niedersächsischen Krankenhausgesetz Personalmindeststandards/Personaluntergrenzen für die Krankenhäuser festlegen, die die Träger und Kassen in die Pflicht nimmt."