Auszug aus dem: Amtsblatt für den Landkreis Verden / Bekanntmachung vom 25.01.2019

Das Amtsblatt für den Landkreis Verden ist das amtliche Verkündungsblatt für amtliche Bekanntmachungen des Kreises, der Kommunen und anderer Körperschaften im Landkreis Verden.


Bauleitplanung der Gemeinde RiedeAufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Seniorenresidenz Riede“

hier: Benachrichtigung der Einwanderheber gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Unterzeichner der Bürgerumfrage Riede Der Entwurf des o. g. Bebauungsplanes hat in der Zeit vom 16.10.2018 bis einschließlich 16.11.2018 öffentlich ausgelegen. Es sind eine Reihe von fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen eingegangen. Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen sind vom Rat zu prüfen. Das Ergebnis ist mitzuteilen. Der künftige Geltungsbereich liegt nördlich der Bruchstraße.

Im Rahmen der Abwägung (Einwender 1, 23.10.2018) hat der Rat über eine Einwendung entschieden, bei der es sich um eine Unterschriftenliste mit 397 Unterschriften handelt. Die Einwendung hatte folgenden Wortlaut: „Wir unterstützen die Überlegung für ein seniorengerechtes Dorfleben mit einer Pflegeeinrichtung. Wir sind gegen eine Seniorenresidenz in der Größenordnung, wie sie zur Zeit in Riede geplant wird.“ Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit dem wesentlichen gleichen Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen das Ergebnis durch eine amtliche Bekanntmachung mitgeteilt wird. Der Rat der Gemeinde Riede hat am 19.12.2018 über die vorstehend genannte Sammeleingabe folgende Abwägungsentscheidung getroffen: Ziel der Planung ist, Platz für eine Pflegeeinrichtung an zentraler Stelle im Ort zu ermöglichen. Hintergrund ist die älter werdende Gesellschaft und die Angebotssituation in der Samtgemeinde. Es gibt nur in Thedinghausen eine Pflegeeinrichtung des Landkreises, die einen etwas älteren Standard aufweist. Der zur Rede stehende Investor hat Erfahrungen in der Umgebung von Riede mit Pflegeeinrichtungen, die zwischen 60 und 100 Betten aufweisen. Dabei hat sich gezeigt, dass aufgrund moderner Anforderungen und zum wirtschaftlichen Betrieb, 60 Betten die Untergrenze für eine Einrichtung darstellen. Daraus ergibt sich ein bestimmter Flächenbedarf, der auf der beplanten Fläche in Riede nur in einem Gebäude in 4 Ebenen verwirklicht werden kann. Bei der Festsetzung geringerer Nutzungsmöglichkeiten, insbesondere hinsichtlich der Geschossigkeit, besteht die Gefahr, dass der Plan nicht umgesetzt wird und damit die Möglichkeit eine Pflegeeinrichtung im Ort zu erhalten, nicht genutzt wird. Die Umgebung des Plangebietes ist von sehr unterschiedlichen Baustilen geprägt, so dass ein einheitliches, geschlossenes Ortsbild z.B. nur in traditioneller Bauweise, nicht zu erkennen ist. Größere Gebäudekomplexe sind mit den landwirtschaftlichen Hofstellen und der Gaststätte in der Umgebung bereits gegeben. Gebäudehöhen zwischen 7,5 m und 14,5 m wurden festgestellt. Insbesondere bei den großen Dächern der landwirtschaftlichen Gebäude reichen die Traufen bis 3 -4 m, während bei neueren zweigeschossigen Gebäuden Traufhöhen von 5,5 m vorhanden sind. Lt. Auskunft des Landkreises wären ohne Aufstellung eines Bebauungsplanes nach gem. dem dann anzuwendenden § 34 BauGB bis zu 11,50m hohe Gebäude zulässig, die sich dem Wortlaut des Gesetzes „in die Eigenart der näheren Umgebung“ einfügen würden. Der Anregung, nur ein kleineres Bauvorhaben im Plangebiet zuzulassen bzw. entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan zu treffen, wird daher nicht gefolgt. Diese Abwägungsentscheidung gebe ich hiermit bekannt.

Der Bebauungsplan Nr. 39 „Seniorenresidenz Riede“ wurde vom Rat der Gemeinde Riede am 19.12.2018 als Satzung beschlossen. Von der Entscheidung des Rates der Gemeinde Riede setze ich Sie hiermit gemäß Nr. 30.2 VV-BauGB in Kenntnis. Riede, den 09.01.2019 Az. R/4/622-21

Gemeinde Riede / Der Gemeindedirektor / gez. Hesse


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