Kreisverdener Kommunen können ab jetzt Anträge an den Härtefallfonds zur Kita-Gebührenfreiheit stellen
Kreisverdener Kommunen können ab jetzt Anträge an den Härtefallfonds zur Kita-Gebührenfreiheit stellen. Die entsprechende Richtlinie hat das Niedersächsische Kultusministerium gestern (16.10.2019) veröffentlicht. Damit ist der Weg dafür geebnet, dass Einnahmeausfälle, die durch die Abschaffung der Kita-Gebühren seit dem 1.8.2018 entstanden sind, für die Kindergartenjahre 2018/2019, 2019/2020 und 2020/2021 ausgeglichen werden. Zusätzlich zur seit 1.8.2018 höheren Finanzhilfe für die Beitragsfreiheit erhalten damit die niedersächsischen Kommunen Mittel aus diesem Härtefallfonds, deren Einnahmeausfälle nicht über die seit dem 1.8.2018 höhere Finanzhilfe kompensiert werden können.
Auch auf Anregungen von Kita-Eltern aus dem Landkreis Verden hin, die ich in meinem roten Rucksack mit nach Hannover genommen hatte, ist von der SPD auf Landesebene zum 1. August 2018 die Beitragsfreiheit in niedersächsischen Kindertagesstätten durchgesetzt worden. In unseren Augen darf gute Bildung nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein. Die Einnahmeausfälle, die den Kommunen durch die Abschaffung der Kindergartengebühren entstanden sind und weiter entstehen, werden ausgeglichen. Die Kommunen erhalten deswegen seit Abschaffung der Kindergartengebühren vor gut einem Jahr Finanzhilfe. Für eine Erstattung darüber hinausgehender Einnahmeausfälle können die Kommunen in Härtefällen nun bis zum 15. November 2019 Anträge stellen. Nach Inkrafttreten des Gute-Kita-Gesetzes des Bundes und Verhandlungen mit den Kommunalen Spitzenverbänden hat das Niedersächsische Kultusministerium nun die Endfassung der Richtlinie zum Härtefallfonds veröffentlicht. Für mich ist wichtig, dass die Leistungen für die Kindergartenjahre 2018/2019 und 2019/2020 noch dieses Jahr beschieden werden. Zudem ist eine Auszahlung für diese beiden Jahre noch 2019 geplant. Wir stellen damit sicher, dass die Haushaltspläne der Kommunen für das nächste Jahr nicht mit den rückständigen Beträgen belastet werden.
Für den Härtefallfonds stehen Mittel des Gute-Kita-Gesetzes in Höhe von fast 58 Millionen Euro zur Verfügung. Davon entfallen knapp 34 Millionen Euro auf das Kindergartenjahr 2018/2019, 17 Millionen Euro auf das Kindergartenjahr 2019/2020 und 7 Millionen Euro auf das Kindergartenjahr 2020/2021, um für die Zeit des Aufwachsens der Finanzhilfe auf 58 Prozent die Kommunen zu unterstützen. Wie zwischen Landesregierung und Kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, wird der Härtefallfonds zum Ausgleich der Kita-Gebührenausfälle zunächst für drei Jahre greifen. Sollten die Gebührenausfälle nach Ablauf dieser Zeit nicht anderweitig vom Land ausgeglichen werden, dann setze ich mich beim Land dafür ein, dass der Härtefallfonds verlängert wird. Sollten wider Erwarten mehr Mittel aus dem Härtefallfonds beantragt werden, als verfügbar sind, sehe ich neuen Gesprächsbedarf zwischen Kommunen und Land Niedersachsen. Dann werde ich mich auf Landesebene dafür stark machen, dass jede Kommune die gemäß Härtefallrichtlinie beantragten Mittel in voller Höhe bekommt.