„Die Grundsteuer ist bekanntlich eine Eigentumssteuer. Sie muss deshalb folgerichtig von Hauseigentümern, aber auch von Vermietern bezahlt werden und darf nicht länger über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden“. Mit diesen Worten hat SPD-Sozialpolitiker Heinz Möller die Vorschläge von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) begrüßt, per Gesetz klarzustellen, dass die Grundsteuer nicht auf die Mieter abgewälzt werden darf.

Sozialdemokrat Möller berichtet im Pressedienst der Kreis-SPD, dass nach Angaben des Deutschen Mieterbundes die Grundsteuer für eine 70 Quadratmeter große Wohnung jährlich zwischen 160 bis 220 Euro beträgt. Die Bandbreite sei aber groß und hängt nicht zuletzt von den Hebesätzen der jeweiligen Kommune ab.

Nach geltendem Recht wird die Grundsteuer von den Haus- und Immobilieneigentümern erhoben. Vermieter haben aber die Möglichkeit, die Grundsteuer als Betriebskostenposition auf ihre Mieter umzulegen. Außerdem steht nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Raum, dass die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer reformiert werden muss.

Für Heinz Möller, auch Mietervereinsvorständler, bedeutet die Grundsteuerreform nach dem Selbstverständnis der SPD jedoch nicht nur eine Änderung der Bemessungsgrundlage. „Wir brauchen vor allem auch die gesetzliche Klarstellung, dass Vermieter die Grundsteuer nicht länger einfach an die Mieter durchreichen dürfen. Gleichgültig, ob man die Fläche, den Bodenwert, den Immobilienwrt, die Miethöhe oder eine Kombination dieser Kriterien künftig für die Berechnung der Grundsteuer wählt: Die Grundsteuer ist eine Eigentumssteuer und darf nicht länger an die Mieter weitergegeben werden“, folgert SPD-Mann Möller.