Verden/Landkreis (HM). Zu einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), nach der in 2016 mindestens 1,8 Millionen Beschäftigte keinen Mindestlohn bekamen, erklärte der Kreisvorsitzende der sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen im Landkreis Verden (AfA), Dietmar Teubert), am Mittwoch in der Kreisstadt:
„Diese Studie belegt einmal mehr: Mindestlohnverstöße sind noch immer an der Tagesordnung. Mindestens 1,8 Millionen Beschäftigte – insbesondere

Minijobber, Frauen, ostdeutsche und ausländische Beschäftigte – waren sogar über ein Jahr nach Einführung des Mindestlohns Opfer von Mindestlohnbetrügern. Das schadet den Beschäftigten, führt zu Einnahmeausfällen bei den Sozial- und Steuerkassen, bedeutet aber auch Schmutzkonkurrenz für die Unternehmen, die sich korrekt verhalten. Es muss daher das Interesse aller Redlichen in dieser Gesellschaft sein, diesem Betrug wirksam einen Riegel vorzuschieben", verdeutlich Teubert im Pressedienst der Kreis-SPD.

Dazu fordert der AfA-Kreisvorsitzende konkret: "Um die Arbeitsmarktkriminalität aufzudecken, müssen die Rahmenbedingungen für Kontrollen verbessert werden. Dazu zählt deutlich mehr Personal bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS); die AfA fordert schon lange die Aufstockung der Beamten auf 10.000 Stellen. Dreh- und Angelpunkt für Prüfungen der FKS sind jedoch die Dokumentationspflichten, die bislang zu viel Spielraum für Manipulation lassen. Diese Regeln gehören ausgebaut. Warum nicht die Arbeitszeit tagesaktuell erfassen und die Unterlagen am Ort der Beschäftigung aufbewahren? Wer immer noch von vermeintlichen Bürokratielasten im Zusammenhang mit dem Mindestlohngesetz schwafelt, hat offenbar kein Interesse an der korrekten Durchsetzung des Mindestlohns, öffnet Verstößen Tür und Tor und fördert so letztlich auch Schwarzarbeit", so der Verdener SPD-Arbeitsmarktexperte.

Den Beschäftigten rät Teubert seitens der SPD-Arbeitnehmerorganisation, ihre geleisteten Arbeitsstunden selbst zu dokumentieren und von einer Kollegin oder einem Kollegen gegenzeichnen zu lassen. Im Konfliktfall dienen diese Aufzeichnungen als Beweis. Nach dem Mindestlohngesetz können berechtigte Ansprüche bis zu drei Jahre später gerichtlich geltend gemacht werden.

Für Dietmar Teubert sind alle Parteien sind aufgefordert, die große sozialpolitische Reform Mindestlohn vor Angriffen zu schützen, diskriminierende Ausnahmen zu beseitigen und die Rahmenbedingungen für effektivere Kontrollen sowie deutliche Anhebungen des Mindestlohns zu schaffen.“