Das ist schwer zu verstehen auf Anhieb: Da will der Bund den Ländern 5 Milliarden Euro geben, damit die digitale Ausstattung an den Schulen besser wird, aber die Länder wehren sich dagegen?! Was auf den ersten Blick ganz und gar unverständlich ist, erweist sich bei näherem Hinschauen als eine sehr grundsätzliche Frage zwischen dem Bund und den Ländern.

Nach unserer Verfassung sind die Länder für die Bildung zuständig. Diese Aufgabenverteilung sorgt manchmal vielleicht für Kopfschütteln (wenn ein Umzug mit Schulkindern in ein anderes Land Probleme beim Schulwechsel auslöst), hat sich aber alles in allem in den vergangenen Jahrzehnten bewährt. Vor etwa zehn Jahren ist dann sogar noch ein sog. Kooperationsverbot dazu gekommen – der Bund darf noch nicht einmal Investitionen von Ländern und Kommunen in die Bildung unterstützen.

Von diesem Verbot habe ich noch nie etwas gehalten: Überall wird betont, wie wichtig die Bildung für die Zukunft unserer Gesellschaft ist, warum soll denn dann nicht eine solche Aufgabe vom Bund finanziell unterstützt werden? Das hat inzwischen erfreulicherweise auch die Bundespolitik eingesehen und will deswegen in Zukunft eine finanzielle Förderung von Bildungsinvestitionen in den Ländern möglich machen. Dazu soll das Grundgesetz (wieder) geändert werden, und das finde ich gut. Der erste Anwendungsfall wäre dann der sog. Digitalpakt für eine bessere Ausstattung der Schulen.

Ohne einen Zusammenhang damit und ohne darüber vorher auch nur einmal mit den Ländern zu reden, hat der Bundestag bei der Gelegenheit aber auch gleich noch eine andere Verfassungsänderung vorgeschlagen. Künftig sollen alle Finanzhilfen des Bundes nur noch dann möglich sein, wenn die Länder dieselbe Summe dazulegen und zwar zusätzlich – bisherige Anstrengungen sollten unberücksichtigt bleiben. Das geht so gar nicht: Es gibt die unterschiedlichsten Finanzhilfen des Bundes für die Länder, vom sozialen Wohnungsbau bis zur Integration. Viele davon sehen nur einen relativ geringen Anteil der Länder vor, weil es sich um besonders wichtige Aufgaben im übergeordneten Interesse handelt. Und viele davon könnten gerade finanzschwache Länder auch gar nicht gegenfinanzieren – Konjunkturprogramme in Wirtschaftskrisen etwa oder Hilfsprogramme für Flutopfer.

Das können die Länder in keinem Fall mitmachen, der Schaden in der Zukunft wäre unabsehbar. Deswegen werden voraussichtlich am Freitag alle 16 Länder im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen, der bei solchen Streitigkeiten zwischen Bundestag und Bundesrat nach einem Kompromiss suchen soll. Ich hoffe sehr, dass diese Suche erfolgreich sein wird und die Schulen schnell vom Digitalpakt profitieren können. Leicht wird das wohl nicht werden und alle Beteiligten müssen dafür guten Willens sein. Ich jedenfalls bin das.

Ich wünsche Euch eine gute Woche!