Angeführt von der Verdener SPD-Kreistagsabgordneten Eva Maria Hibbeler und weiteren Mitstreiterinnen wurde der umstrittene § 219 a am Dienstagabend zum Thema des Monats auf der von Bernd Michallik in Klenkes Gasthaus moderierten Jahresauftaktveranstaltung der Kreis-SPD, an der auch Landrat Peter Bohlmann als engagierter Diskussionsteilnehmer dabei war.

SPD-Sprecher Heinz Möller zum Hintergrund: Der § 219 a Strafgesetzbuch (StGB) stellt unter Strafe, Leistungen für einen Schwangerschaftsabbruch anzubieten oder Informationen zu verbreiten, wie ein Abbruch vorgenommen werden kann, wenn die entsprechende Person davon materielle Vorteile haben kann. Hieraus entsteht zum einen eine große Rechtsunsicherheit bei Ärztinnen und Ärzten, der Fall einer Gießener Frauenärztin ist dafür ein gutes Beispiel. Denn Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschäftsabbrüche vornehmen und dafür die notwendigen medizinischen Informationen veröffentlichen, können sich auf der Grundlage dieses Paragrafen strafbar machen.

In der Debatte in Langwedel wurde sehr schnell deutlich, dass der von der Bundesregierung vorgelegte Kompromissvorschlag zum § 219 a nicht nur bei den anwesenden SPD-Frauen, wie der Expertin Dr. Katrin Packham (Oyten), keine Zustimmung findet, sondern auch die Genossen dieses Kompromisspapier zu dürftig finden, weil hiernach der § 219 a nicht gestrichen, sondern nur verändert wird.

Es wurde auf der Tagung ferner moniert, dass die derzeitige Rechtslage den Frauen den Zugang zu medizinischen Informationen erschwert, die sich in einer Konfliktlage befinden und eine schwerwiegende Entscheidung treffen müssen. Den Schwangeren muss deshalb der Zugang zu sachlichen Informationen rund um das Thema Schwangerschaftsabbruch ermöglicht werden.

Vom SPD-Kreisvositzenden Bernd Michallik kam die Forderung an die Unionsparteien, den Widerstand gegen die Streichung des § 219 a aufzugeben, weil der Kompromissvorschlag für die SPD nicht tragfähhig sei, da er zuviele Ungereimtheiten enthalte. Gleichzeitig forderte die Kreis-SPD die regierungstragenden Bundestagsfraktionen auf, die Streichung des § 219 a endlich durchzusetzen. Falls notwendig, sollte die Abstimmung darüber zu einer Gewissensfrage aller Abgeordneten im Deutschen Bundestag gemacht werden.

Abschließend begrüßte die Kreis-SPD, dass am 25. Januar ein parteiübergreifendes breites Frauenbündnis zu einer Protestaktion vor dem Verdener Rathaus gegen den § 219 a StGB aufgerufen hat. Die Kreis-SPD ruft ebenfalls zur Teilnahme auf. Unterstützt wird diese Aktion auch vom Vorsitzenden des SPD-Ortsvereines Verden Gerard-Otto Dyck und den Kreisverdener Jungsozialisten, wie Benedikt Pape informierte.