Teubert: Mindestlohn sorgt für mehr Lohn und Beschäftigung – Gesetzgeber muss Tarifbindung stärken
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro. Vier Jahre nach seiner Einführung zieht Dietmar Teubert von der sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen im Landkreis Verden (AfA) eine positive Bilanz.
„Der gesetzliche Mindestlohn hat für viele Beschäftigte mehr Lohn gebracht, er hat den privaten Konsum angekurbelt und so zum aktuellen Aufschwung beigetragen. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist heute auf einem Höchststand. Die Unkenrufe von Arbeitgebern und Wirtschaftsforschern, es werde zu Arbeitsplatzverlusten führen, haben sich nicht bestätigt.“, erklärte AfA-Kreisvorsitzender Teubert im Pressedienst der Kreis-SPD zum politischen Auftakt ins Jahr 2019.
Dennoch sieht Sozialdemokrat Teubert Verbesserungsbedarf: „Als größtem Auftraggeber obliegt es dem Staat, dafür zu sorgen, dass er seine Aufträge nur an tarifgebundene Unternehmen vergibt. Überdies ist der gesetzliche Mindestlohn als unterste Haltelinie heute nicht existenzsichernd. Er muss mittelfristig steigen und armutsfest sein.
Nach wie vor gebe es Betrügereien auf Arbeitgeberseite, deshalb „muss hier mehr kontrolliert werden. Die zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit braucht mehr Personal und muss verstärkt verdachtsunabhängig Stichproben machen können. Wer Gesetze nicht wirkungsvoll kontrolliert, sorgt für Gerechtigkeitslücken und verspielt Glaubwürdigkeit, so Dietmar Teubert mahnend.
Seit Einführung des Mindestlohns konnten die Beschäftigten (vor allem Un- und Angelernte) immerhin einen Lohnanstieg von 9,4 Prozent verzeichnen.
Im Gastgewerbe kam es bundesweit zu einem Anstieg der Löhne der Un- und Angelernten um 10,5 Prozent. In dieser Zahl sind MinijobberInnen nicht enthalten. In Ostdeutschland betrug der Zuwachs 17,9 Prozent, im Westen 9,8 Prozent.
Auch die Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung verlief in Deutschland mit einem Zuwachs von 9,6 Prozent positiv (Ost: 8,9 Prozent, West: 9,8 Prozent).
Im Gastgewerbe ist der Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Teilzeit- und Vollzeit-Beschäftigung (ohne Minijobber) mit 19,4 Prozent besonders stark ausgefallen. Im Wirtschaftszweig Heime und Sozialwesen gab es ein Plus von 15,4 Prozent (Ost: 14,5 Prozent, West: 15,6 Prozent). Aber auch im Wirtschaftszweig Verkehr und Lagerei gab es in Deutschland 16,3 Prozent mehr Beschäftigte (Ost: 15,5 Prozent, West: 16,5 Prozent).
Die wenig perspektivreichen und Altersarmut provozierenden Minijobs (hier: ausschließlich geringfügige Beschäftigung) sind in Gesamtdeutschland seit Einführung des Mindestlohns um 7,1 Prozent zurückgegangen (Ost: -10,2 Prozent, West: -6,6 Prozent). Rund die Hälfte der ausschließlich geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse wurde in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt, zitiert Dietmar Teubert aus einer aktuellen Statistik des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).