Erdgasförderung gehört nicht in ein Wasserschutzgebiet. Politisch arbeite ich dafür, dass das endlich zur Selbstverständlichkeit wird. Egal wie gut die Sicherheitsvorkehrungen für eine Erdgasbohrung sein mögen – ein Restrisiko bleibt immer, gerade langfristig. In der unmittelbaren Nähe unserer lebenswichtigen Trinkwasservorkommen dürfen wir dieses Restrisiko nicht eingehen.

Im Fall des Wasserschutzgebiets Panzenberg wurden etwa 75 Meter vom neuen Bohransatzpunkt entfernt, den das Unternehmen DEA nun beantragt hat, in früheren Jahren rund 300.000 Kubikmeter Lagerstättenabwasser aus der Erdgasförderung verpresst. Das ohnehin vorhandene Restrisiko einer neuen Erdgasbohrung wird dadurch nicht geringer. Zwar hat der Bund die Verpressung und die Erdgasfördermethode Fracking in Wasserschutzgebieten inzwischen verboten, leider lässt das geltende Bundes- und Landesrecht sonstige Methoden der Erdgasförderung in Wasserschutzgebieten weiter zu. Die Frage, ob für eine geplante Erdgasbohrung verpflichtend eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mit Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden muss, hängt bedauerlicherweise von der geplanten Erdgasfördermenge ab. Bei vermeintlich geringen Fördermengen entscheidet bisher – wie jetzt bei uns hier im Kreis Verden – im Einzelfall das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) im Rahmen einer UVP-Vorprüfung, ob eine UVP erforderlich ist. Seit etwa 1½ Jahren setze ich mich Schritt für Schritt dafür ein, jegliche Erdgasförderung in Wasserschutzgebieten vollständig zu verbieten. Wichtige Etappenerfolge waren es, dass der absolute Vorrang des Trinkwasserschutzes vor der Erdgasförderung in Niedersachsen erst im SPD-Wahlprogramm und dann im rot-schwarzen Koalitionsvertrag verankert werden konnte. Aber am Ziel sind wir noch nicht!

Zunächst verwundert war ich, als ich im Juli in der Zeitung las, dass Niedersachsens Wirtschaftsminister Dr. Althusmann, dessen Ministerium die Fachaufsicht über das LBEG hat, eine UVP im aktuellen Verdener Fall persönlich zwar für notwendig hält aber gleichzeitig trotz der noch nicht abgeschlossenen Prüfung sagte, dass diese nicht zwingend ist. Deswegen schrieb ich den Wirtschaftsminister und seinen Staatssekretär Dr. Lindner an. Offene Fragen, die sich aus einer ersten Antwort des Ministeriums ergaben, habe ich daraufhin an die Kreisverwaltung gerichtet. Sie hatte zuvor ein Rechtsgutachten vorgelegt, das eine UVP im Fall Panzenberg für vertretbar hält. Politisch erwarte ich von der Spitze des Wirtschaftsministeriums, dass sie in ihrem Zuständigkeitsbereich das geltende Recht unter Berücksichtigung der Ziele des Koalitionsvertrags zur Anwendung bringt, dass sie also den absoluten Vorrang des Trinkwasserschutzes konsequent umsetzt und eine UVP im Fall Panzenberg durchsetzt. Erfreulicherweise haben Minister Althusmann und Staatssekretär Lindner in Gesprächen mit mir inzwischen klargestellt, dass noch nichts entschieden sei: Der Staatssekretär will sich den Fall vorlegen lassen und die Argumente des Rechtsgutachtens für eine UVP-Pflicht prüfen. Auch auf das Umweltrechtsbehelfsgesetz habe ich aufmerksam gemacht: Umweltverbände können gegen eine ohne UVP erteilte Bohrerlaubnis klagen. Kommt das Gericht zu dem Schluss, dass eine UVP erforderlich gewesen wäre aber nicht durchgeführt wurde, ist die Bohrerlaubnis hinfällig. Auch um mehr Rechtssicherheit zu erhalten, sollten alle beteiligten Stellen daher zugunsten einer UVP entscheiden. Es bleibt viel zu tun, bis endlich selbstverständlich ist: Erdgasförderung gehört nicht in Wasserschutzgebiete.

Verdener Gespräch vom 16.08.2018, erschienen in der Verdener-Aller-Zeitung und im Achimer Kreisblatt