Zur Entscheidung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), dass die Wintershall DEA Deutschland AG bis zum 21. Juli 2021 weiter nach Erdöl und Erdgas im sogenannten „Erlaubnisfeld Unterweser“ suchen darf (dazu gehören große Teile des Nordkreises Verden, Bremens, des Südkreises Osterholz und Tarmstedt aus dem Landkreis Rotenburg, siehe unten), erkläre ich als Kreisverdener SPD-Landtagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion:

Ich habe kein Verständnis dafür, dass Wintershall DEA einen neuen Versuch unternehmen will, im dicht besiedelten Landkreis Verden nach Erdgas zu suchen. Wissenschaftliche Studien, zuletzt die sogenannte Abstandsstudie vom Dezember 2018, weisen darauf hin, dass Menschen, die im unmittelbaren Umfeld von Erdgasförderanlagen wohnen, häufiger von hämatologischen Krebserkrankungen betroffen sind. Deswegen sollte die Erdgasindustrie von sich aus auf die Erkundung neuer Bohrungen verzichten. Von der Landesregierung, allen voran Wirtschaftsminister Althusmann erwarte ich, dass er Druck auf die Erdgasindustrie ausübt, sich freiwillig zu einem solchen Moratorium zu verpflichten. Die Aufsuchung von Erdgas sowie neue Erkundungs- und Förderbohrungen müssen gestoppt werden, bis ein Zusammenhang zwischen der Häufung von Krebserkrankungen und der Wohnortnähe zu Erdgasförderstätten ausgeschlossen werden kann.

Das LBEG kann nur auf Grundlage des aktuellen Rechtsrahmens entscheiden. Deswegen brauchen wir endlich einen besseren bundesweiten Rechtsrahmen. Das Bundesberggesetz muss so geändert werden, dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor der Erteilung von Erlaubnissen zur Aufsuchung von Erdgas oder Erdöl verpflichtend wird. Dem Gesundheitsschutz muss konsequent Vorrang eingeräumt vor wirtschaftlichen Interessen! Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) müssen unabhängig von der Fördermenge zur Pflicht werden. Bisher ist im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes nur das Fracking und das Verpressen von Lagerstättenwasser in Wasserschutzgebieten verboten. Weil aber bei jeder Bohrung ein Restrisiko bleibt, sollte in Zukunft jegliche Erdgasförderung in Wasserschutzgebieten verboten werden. Mit einer entsprechenden Bundesratsinitiative kann die Landesregierung den rot-schwarzen Koalitionsvertrag für Niedersachsen umsetzen. Dafür mache ich mich stark.

Karte des Erlaubnisfeldes Unterweser: Auf https://nibis.lbeg.de/cardomap3/?permalink=15Ta4Fwh# gehen, dann im Suchfeld „Unterweser“ eingeben und bei den Suchergebnissen unter „Erlaubnisse“ auf „Unterweser“ klicken.