"Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter beteiligt“
EU beschließt koordinierte Prüfung ausländischer Direktinvestitionen
„Der EU-Mechanismus zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen ist ein deutlicher Schritt nach vorn in der europäischen Handelspolitik“, sagt Bernd Lange von der Europa-SPD, Handelsausschussvorsitzender des Europäischen Parlaments. Vertreterinnen und Vertreter des Europäischen Parlaments haben sich am Dienstag, 20. November 2018, in den Trilog-Verhandlungen mit Rat und EU-Kommission auf Regeln zur Überprüfung eingehender ausländischer Direktinvestitionen geeinigt. Dabei geht es um Vermögensanlagen im Ausland durch einen inländischen Investor (englisch foreign direct investment, kurz FDI).
„Mit dem positiven Verhandlungsergebnis, dass der Rat, die EU-Kommission, und das Europäische Parlament jetzt erreicht haben, sind ausländische Direktinvestitionen in Europa ein Stück weit sicherer für unsere Bürgerinnen und Bürger geworden. Viele EU-Mitgliedstaaten haben ohnehin bereits ein Gesetz zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen, die das Potential haben, nationale Sicherheitsinteressen zu beeinträchtigen“, so Bernd Lange. „Jetzt haben wir uns darauf geeinigt, dass die EU-Mitgliedstaaten und die Kommission in Zukunft eng kooperieren werden, um zu verhindern, dass der Aufkauf strategisch wichtiger Technologien oder Vermögenswerte durch ausländische Investoren die Sicherheitsinteressen der EU beeinträchtigt.“
„Wir haben dabei sichergestellt, dass zivilgesellschaftliche Akteure wie die Gewerkschaften und auch das Europäische Parlament an der Umsetzung der neuen Regeln beteiligt werden“, so Bernd Lange. „Darüber hinaus haben wir sichergestellt, dass die EU-Mitgliedstaaten die Auswirkungen einer Auslandsinvestition auf die öffentlichen Dienstleistungen und die Ernährungssicherheit berücksichtigen müssen. Dabei ist es mir besonders wichtig, dass die Institutionen nicht den protektionistischen Versuchungen nachgegeben haben, die in diesen unsicheren Zeiten allgegenwärtig sind. Diese Verordnung ist ein wichtiger erster Schritt, um die europäische Gemeinschaftsmethode bei der Überprüfung von Direktinvestitionen einzuführen. Darauf sollten wir europäischen Handelspolitikerinnen und Handelspolitiker in den kommenden Legislaturperioden aufbauen.“
Ausländische Direktinvestitionen waren bisher oft eine wichtige Quelle des Wirtschaftswachstums in der EU. Es gibt jedoch wachsende Besorgnis, wenn der Investor ein staatseigenes Unternehmen ist oder wenn es sich um Investitionen in kritische Infrastrukturprojekte in Bereichen wie Energie oder Kommunikation handelt – oder in Unternehmen, die mit Schlüsseltechnologien wie Robotik oder Nukleartechnik arbeiten. Derzeit verfügen nur 13 der 28 EU-Mitgliedstaaten über ein Screening-Verfahren, das Investitionen aus Gründen der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung untersucht. Die Systeme sind sehr unterschiedlich, und die Länder koordinieren ihre Ansätze nicht, selbst wenn Investitionen in mehreren Ländern Folgen haben könnten. Die jetzt angenommene Vereinbarung zielt nicht darauf ab, die nationalen Screening-Mechanismen zu harmonisieren, sondern die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission zu verbessern.
Das Abkommen muss vor seinem Inkrafttreten zunächst vom Rat, vom Handelsausschuss sowie vom Plenum des Europäischen Parlaments gebilligt werden. EU-Länder mit Screening-Mechanismen haben Zeit, um ihre bisherigen Regeln an die neuen Vorschriften anzupassen.