Zum aktuell von Bundesgesundheitsminister Spahn (CDU) vorgelegten Verordnungsentwurf, mit dem die Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhäusern festgelegt werden sollen, hat sich der Sprecher der SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) im Landkreis Verden, Heinz Möller, unzufrieden geäußert.

„Das reicht bei weitem nicht. Nach dieser Verordnung sollen die Untergrenzen lediglich dort gelten, wo die Belastung des Personals am größten ist. Damit blieben 75 Prozent aller Krankenhäuser von der Regelung unberührt, obwohl in nahezu allen Bereichen mehr Personal gebraucht wird“, betont Möller im Pressedienst der Kreis-SPD.

Die hohen Arbeitsbelastungen des Pflegepersonals, die zu gefährlichen Pflegefehlern führen können, werden damit zementiert anstatt dauerhaft verbessert, wie es dringend nötig wäre, gibt SPD-Sozialpolitiker Möller zu bedenken.

Außerdem sollen die Pflegepersonaluntergrenzen lediglich für die pflegesensitiven Bereiche der Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie und Kardiologie gelten, obwohl der Koalitionsvertrag zwischen SPD und Unionsparteien Regelungen für alle bettenführenden Abteilungen vorsieht.

Bezeichnend ist, so Möller weiter, dass die Einhaltung der geplanten Pflegepersonaluntergrenzen nur als Durchschnittswert monatsbezogen ermittelt werden – was dem einzelnen Patienten wenig helfen dürfte. All das reicht bei Weitem nicht aus, um die Krankenhausversorgung nachhaltig zu verbessern.

Dringend nötig wären nach Ansicht des AfA-Sprechers konkrete Vorgaben zum Personalschlüssel, die die Relation von Pflegekraft pro Patient pro Schicht enthalten – auch um endlich internationale Vergleichbarkeit herzustellen. Grundlage dafür muss ein pflegefachlich anerkanntes Instrument zur Ermittlung des individuellen Pflegebedarfs der Patienten sein, welches AfA und Gewerkschaften seit langem fordern.