Michallik fordert weitere Verbesserungen bei den Krankenkassenbeiträgen
„Gerade ist ein wichtiges Wahlversprechen der SPD umgesetzt und Arbeitnehmer und Rentner sind um insgesamt fünf Milliarden Euro entlastet worden.“ Mit diesen Worten kommentierte SPD-Kreisvorsitzender Bernd Michallik vor der sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen im Landkreis Verden (AfA) die jüngsten Bundestagsbeschlüsse zur Wiedereinführung der Beitragsparität von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Ein weiterer wichtiger Schritt dürfe aber nun nicht mehr lange auf sich warten lassen, verdeutlichten Michallik und AfA-Kreisvorsiteznder Dietmar Teubert auf der Tagung: „Die so genannte Doppelverbeitragung von betrieblicher Altersversorgung muss fallen“, forderten die beiden SPD-Politiker.
Mit dem jetzt beschlossenen GKV-Versichertenentlastungsgesetz ist nach Auffassung von SPD-Sozialpolitiker und AfA-Sprecher Heinz Möller „ein echter Schritt zu mehr Beitragsgerechtigkeit gemacht worden. Außerdem sei es der SPD gelungen, auch für Selbständige Verbesserungen zu erwirken. „Die Mindestbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbständige wird nämlich ab 2019 an die Beitragsbemessungsgrundlage von freiwillig Versicherten innerhalb der GKV angepasst. Selbständige mit geringen Einnahmen müssen daher künftig nur noch halb so hohe Krankenkassenbeiträge zahlen wie bisher“, informierte Möller.
Darüber hinaus, so Bernd Michallik ergänzend, wird die ungerechte Verbeitragugspraxis eines fiktiven Mindesteinkommens während des Bezuges von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld beendet. „Das sind sozialpolitische Erfolge, die sich finanziell bei den Betroffenen bemerkbar machen werden“, freute sich Bernd Michallik vor der SPD-Arbeitnehmerorganisation, der auch von Bürgern aus dem Landkreis Verden auf genau dieses Problem angesprochen worden war.
Für ein weiteres aus dem Landkreis Verden immer wieder vorgetragenes Anliegen will sich der SPD-Kreis-vorsitzende ebenfalls gegenüber der SPD-Bundestagsfraktion einsetzen. „Die Doppelverbeitragung von betrieblicher Altersvorsorge ist nicht in Ordnung. Es kann ja wohl nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, Betriebsrenten dadurch unattraktiv zu machen, dass die Bezieher nicht nur den Arbeitnehmer-, sondern auch den Arbeitgeberanteil in der Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen. Hierbei muss die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag endlich den Fuß von der Bremse nehmen, damit wir in dieser Frage zu einer machbaren Lösung kommen“, forderte ein kämpferischer Bernd Michallik unter Beifall.