Am 1. Juni hat der Deutscher Bundestag über die Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems abgestimmt. Dahinter verbirgt sich ein umfangreiches Regelungspaket, das über Jahre von den Ministerpräsidenten und der Bundesregierung verhandelt und anschließend einstimmig abgesegnet wurde.

Das Paket ordnet allerdings nicht nur die Finanzbeziehung zwischen Bund und Ländern neu, sondern enthielt auch das im Vorfeld viel diskutierte Thema Autobahnprivatisierung. Hier gab es Pläne der CDU/CSU-Minister Schäuble (Finanzen) und Dobrindt (Verkehr), durch Grundgesetzänderungen den Verkauf von Autobahnabschnitten an private Investoren zu ermöglichen.

Im Vorfeld der Abstimmung hatte ich mich mit meiner Fraktion gegen dieses Vorhaben eingesetzt. In der Fassung, die wir in der ersten Lesung im Parlament beraten haben, haben sich die Länder in Artikel 90 des Grundgesetzes verpflichtet, unter anderem die Verwaltung der Bundesautobahnen an den Bund zu übertragen. Ferner war vorgesehen, dass der Bund sich dafür einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen könne. Bereits in dieser Fassung war zwar schon geregelt, dass das Eigentum des Bundes an den Autobahnen und Bundesstraßen unveräußerlich ist. Allerdings haben viele Bürgerinnen und Bürger in diesem Zusammenhang befürchtet, dass private Investoren über eine Beteiligung an der Gesellschaft zumindest mittelbar eine ‚Privatisierung durch die Hintertür‘ erreichen könnten.

Nach wochenlangen Verhandlungen hat es dann jedoch auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion eine Ergänzung des Verfassungstextes gegeben, der eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Privater an der Gesellschaft und deren Tochtergesellschaften ausdrücklich ausschließt. Den Protesten und dem Engagement der SPD-Bundestagsfraktion ist es zu verdanken, dass die bislang bestehenden Schlupflöcher im Grundgesetz geschlossen werden konnten. Der Autobahnprivatisierung haben wir damit eine klare Absage erteilt.

Auch werden die sogenannten Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) stärker reguliert. Diese Partnerschaften gibt es schon lange, sie werden nicht erst durch das hier beschlossene Regelungspaket ermöglicht. Doch selbst in diesem Bereich konnte nun durch das parlamentarische Verfahren eine Verbesserung erreicht werden. Erstmalig werden in der Verfassung Öffentlich-Private Partnerschaften für ganze Streckennetze oder wesentliche Teile explizit ausgeschlossen. Damit wird im Grundgesetz selbst ein klares Zeichen gegen die Ausweitung von ÖPP gesetzt. Wir als SPD-Bundestagsfraktion hatten zwar auf noch weitergehendere Regelungen gedrängt – dieses Vorhaben scheiterte aber am Widerstand der CDU/CSU-Fraktion.

Wichtig ist mir aber auch, auf die zahlreichen Verbesserungen hinzuweisen, die das Gesetzespaket enthält. Ein großer Erfolg für uns als SPD ist zum Beispiel das Aufbrechen des Kooperationsverbotes im Bildungsbereich. Der Bund wird in die Lage versetzt, 3,5 Milliarden Euro für Bildungsinvestitionen in finanzschwachen Kommunen bereitzustellen.

Außerdem wird der Unterhaltsvorschuss ausgeweitet. Für alleinerziehender Eltern und ihrer Kinder stellt es einen wichtigen Fortschritt dar, dass berufstätige Alleinerziehende, bei denen das unterhaltspflichtige Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, eine Erweiterung des Anspruches auf staatliche Unterstützung erfahren. Die Altersgrenze wird von den derzeitigen zwölf Jahren auf 18 Jahre angehoben und die zeitliche Befristung von maximal sechs Jahren abgeschafft. Nach Inkrafttreten des Gesetzes am 01.07.2017 werden über 120.000 Kinder davon direkt profitieren. Das ist ein großer Erfolg für uns.